Aus meiner Praxiserfahrung zeigt sich, dass Vertrauen und Transparenz die Basis für eine erfolgreiche kieferorthopädische Behandlung bilden. Jede Behandlung ist so einzigartig, wie die Menschen, die zu uns kommen, weshalb eine persönliche, individuelle Beratung und die anschließende Behandlungsplanung für die Feststellung der tatsächlichen Kosten in jedem Fall notwendig sind.
Unser Ziel ist es, dass Sie und Ihr Kind sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen. Genau deshalb laden wir Sie ein, sich bei einem ersten Beratungstermin ausführlich über Ihre persönlichen Möglichkeiten zu informieren.
Kosten für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang eine steuerliche Entlastung möglich ist, hängt von den individuell selbst getragenen Kosten und den persönlichen steuerlichen Gegebenheiten ab.
Aufgrund unserer Zertifizierung als geprüfte wahlkieferorthopädische Ordination haben Sie die Möglichkeit, beim Vorliegen eines gewissen Schweregrades der Zahn- und Kieferfehlstellung, die Kosten für die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung oder einen Zuschuss zu beantragen.