Verrechnung

Krankenkassenleistungen

Aufgrund meiner Zertifizierung als geprüfte Wahlkieferorthopädin haben Sie die Möglichkeit, beim Vorliegen eines gewissen Schweregrades der Zahn- und Kieferfehlstellung, die Kosten für die Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und eine Rückerstattung oder einen Zuschuss zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis keine direkte Abrechnung mit den Kranken­kassen vornimmt. Informieren Sie sich daher am besten frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Erstattungsbetrags.
Weitere Informationen, Dokumente sowie die aktuelle Höhe der Rückerstattungs­beträge finden Sie auf der Homepage Ihrer Versicherung.

Für die interzeptive Behandlung nach § 153a ASVG muss je nach Behandlung­saufwand mit Kosten von 1.600 bis 2.400 Euro gerechnet werden. Für die in der Regel 2 – 3 jährige festsitzende Hauptbehandlung nach § 153a ASVG fallen Kosten in der Höhe von 5.000 bis 6.900 Euro an. Detailliertere Informationen zu den Kosten erfahren Sie gerne bei unserem Beratungsgespräch in der Ordination.

Umfang der Leistungen

Im Betrag inbegriffen sind die Apparaturen (lose Spange, festsitzende Spange, Aligner und ggf. zusätzliche Apparaturen), alle Kontrollbesuche und ein sogenannter Retainer oder Nachtspangen im bleibenden Gebiss, welche die Zähne nach Behandlungsende in der gewünschte Position halten. Die Kosten für die Erstellung aller diagnostischen Unterlagen (Panorama- und Fernröntgenbilder, digitale Modelle von Ober- und Unterkiefer mittels modernem 3D-Scan, Fotos sowie ggf. Kiefergelenks­diagnostik), die Analyse, die Anfertigung des individuellen Therapieplan sowie die Planbesprechung betragen 390 €.

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